Kinder und Jugendhilfe.
Vergütungs- sowie Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung
gem. §§ 77 ff. SGB VIII und § 35a SGB VIII i.V.m. § 112 Absatz 1 SGB IX
Der Hof Frowähr verfügt im Bereich Tagesstruktur für Kinder und Jugendliche über eine rechtsgültige
Vergütungs- sowie Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung
gemäß
-
§§ 77 ff. des Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
-
§ 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
-
in Verbindung mit § 112 Absatz 1 des Sozialgesetzbuch (SGB IX)
abgeschlossen mit dem Kreis Nordfriesland.
Fachlicher Rahmen unserer Tagesstruktur
Unsere Angebote richten sich insbesondere an Kinder und Jugendliche mit:
-
Unterstützungsbedarf im sozial-emotionalen Bereich
-
Bedarf nach strukturgebenden Maßnahmen
-
Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII
Auf dem Hof Frowähr schaffen wir einen verlässlichen Rahmen mit:
-
klaren Tagesabläufen
-
sozialpädagogischer Begleitung
-
natur- und tiergestützten Erfahrungsräumen
-
enger Zusammenarbeit mit Sorgeberechtigten und dem Jugendamt
Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
Die Qualitätsentwicklungsvereinbarung verpflichtet uns zu:
-
regelmäßiger fachlicher Evaluation
-
kontinuierlicher Konzeptweiterentwicklung
-
transparenter Dokumentation
-
qualifiziertem Fachpersonaleinsatz
Damit bieten wir Kindern, Jugendlichen, Familien und Kostenträgern eine verlässliche, geprüfte und nachhaltige Struktur.