Kinder und Jugendhilfe.


Vergütungs- sowie Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung

gem. §§ 77 ff. SGB VIII und § 35a SGB VIII i.V.m. § 112 Absatz 1 SGB IX

Der Hof Frowähr verfügt im Bereich Tagesstruktur für Kinder und Jugendliche über eine rechtsgültige

Vergütungs- sowie Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung

gemäß

  • §§ 77 ff. des Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

  • § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)

  • in Verbindung mit § 112 Absatz 1 des Sozialgesetzbuch (SGB IX)

abgeschlossen mit dem Kreis Nordfriesland.



Fachlicher Rahmen unserer Tagesstruktur

Unsere Angebote richten sich insbesondere an Kinder und Jugendliche mit:

  • Unterstützungsbedarf im sozial-emotionalen Bereich

  • Bedarf nach strukturgebenden Maßnahmen

  • Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII

Auf dem Hof Frowähr schaffen wir einen verlässlichen Rahmen mit:

  • klaren Tagesabläufen

  • sozialpädagogischer Begleitung

  • natur- und tiergestützten Erfahrungsräumen

  • enger Zusammenarbeit mit Sorgeberechtigten und dem Jugendamt


Qualitätssicherung und Weiterentwicklung

Die Qualitätsentwicklungsvereinbarung verpflichtet uns zu:

  • regelmäßiger fachlicher Evaluation

  • kontinuierlicher Konzeptweiterentwicklung

  • transparenter Dokumentation

  • qualifiziertem Fachpersonaleinsatz

Damit bieten wir Kindern, Jugendlichen, Familien und Kostenträgern eine verlässliche, geprüfte und nachhaltige Struktur.